Im Falle eines Ausfalls oder Stillstands muss sichergestellt sein, dass die Prozesse schnellstmöglich wieder aufgenommen werden können. Deshalb haben wir auf Wunsch einiger unserer Kunden eine Service-Hotline eingerichtet, die individuell vertragsmäßig festgelegt werden kann. Die Rufbereitschaft gliedert sich in folgende Bereiche:
- Bereitschaftszeit - In dieser Zeitspanne kann der Anlagenbetreiber die definierten Leistungen beanspruchen.
- Reaktionszeit - Zeitraum in dem sich ein Mitarbeiter seit der Benachrichtigung über die Störung mit dem Anlagenbetreiber in Verbindung setzt, die Problemmeldung entgegen nimmt und erste Abklärungen trifft.
- Interventionszeit - Innerhalb dieser definierten Zeit ist ein mit der Anlage oder deren Systemen vertrauter Servicetechniker vor Ort einsatzbereit und beginnt mit der Störungsbehebung.